Home

"Das Fundament des Rechts
ist Humanität"

Albert Schweitzer

Wir vertreten Sie in Fragen des:

  • – Miet- und Wohnungseigentumsrechts
  • – Allgemeinen Zivilrechts
  • – Vertragsrechts
  • – Kaufrechts
  • – Erbrechts
  • – Arbeitsrechts
  • – Schadens- und Deliktrechts
  • – Verkehrs- und Versicherungsrechts
  • – Strafrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Peter Kortwinkel …

… ist ein modernes Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, bei dem die fachliche Qualität und umfassende Beratung des Mandanten im Vordergrund stehen. Langjährige Berufserfahrung, ständige Weiterbildung und die Konzentration auf rechtliche Schwerpunkte sind die Grundlage für die erfolgreiche Lösung Ihrer rechtlichen Fragen.

Unser Ziel ist, in jeder Situation sachgerechte und tragbare Lösungen für Sie zu finden. Sie werden bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen kompetent und effektiv vertreten und unterstützt. Wir sind für Sie sowohl außergerichtlich als auch bundesweit vor den zuständigen Gerichten tätig.

Wir würden uns freuen, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu können.

Unsere Schwerpunkte liegen im Miet- und Zivilrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet, wobei die Tätigkeitsschwerpunkte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht liegen.

Wir beraten Sie gerne u.a. zu vertraglichen Fragen, im Kaufrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Schadens- und Deliktrecht sowie Verkehrs- und Versicherungsrecht.

Die Vertretung im allgemeinen Zivilrecht umfasst sämtliche aus Vertragsverhältnissen entstandenen Fragen und Konflikte, wie z.B. aus Kauf-, Werk,- Miet-, Dienst- oder Arbeitsverträgen. Zudem ergibt sich zivilrechtlicher Beratungsbedarf auch auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen und Ansprüche, wie insbesondere in Familien- und Erbrechtsangelegenheiten.

Wir vertreten Sie ebenfalls im Strafrecht zu allen strafrechtlichen Bereichen und unterstützen Sie bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Darüber hinaus begleiten wir sie in der Hauptverhandlung sowie beim Einlegen von Rechtsmitteln.

Wir sind in einer Bürogemeinschaft mit der Notarin und Rechtsanwältin Dr. Bettina König tätig.

Rechtsanwalt Peter Kortwinkel

  • 1963

    Geboren in Münster/Westfalen,
    verheiratet, zwei Töchter

  • 1983-1989

    Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster

  • Januar 1989

    Erstes juristisches Staatsexamen

  • 1990-1993

    Referendariat in Hamburg, an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer sowie in einer Wirtschaftsrechtskanzlei in St`Barbara (USA)

  • Oktober 1993

    Zweites juristisches Staatsexamen

  • November 1993

    Zulassung als Rechtsanwalt

  • November 1993 – November 2004

    Rechtsanwalt und Partner in einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei

  • seit Dezember 2004

    Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt

Kosten

Allgemeines

Das Honorar des Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG). Dort ist geregelt, was und in welcher Höhe der Rechtsanwalt berechnen darf.

Erstberatung

Eine einmalige Beratung ohne darauf folgende Tätigkeit des Rechtsanwalts ist eine Erstberatung. Gegenüber Verbrauchern, d.h. privaten Mandanten, kann der Rechtsanwalt für die Erstberatung eine Gebühr im Bereich von 13,75 € bis höchstens 190,- € jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt. berechnen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert und dem Gegenstand der Beratung.

Außergerichtliche Vertretung

Wenn der Rechtsanwalt über die Erstberatung hinaus tätig wird, entfällt die Erstberatungsgebühr und die Kosten richten sich nach dem Streit-, bzw. Gegenstandswert. Sofern schon Gebühren berechnet wurden, werden diese auf die darauf folgenden Gebühren angerechnet. Bei der außergerichtlichen Vertretung schreibt der Rechtsanwalt z.B. die Gegenseite an oder verhandelt mit ihr.

Gerichtliche Vertretung/Prozesskostenhilfe

Bei der gerichtlichen Vertretung kommt es für die Berechnung der Gebühren auf den jeweiligen Sachverhalt und vor allem den Streitwert an. Spätestens im Rahmen des Beratungsgesprächs werden Sie über die in Ihrer Rechtsangelegenheit zu erwartenden Kosten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung informiert.

Im Bedarfsfall bietet auch der Staat finanzielle Unterstützung für die gerichtliche Vertretung in Form von Prozesskostenhilfe an. Ob diese bewilligt wird, hängt in der Hauptsache von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers ab. Die entsprechenden Formulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsschutzversicherung

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung ist, sofern der Rechtsbereich, um den es geht, im Rechtsschutzvertrag abgedeckt wurde, eine Übernahme der anfallenden Gebühren möglich. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, setzen wir uns alsbald mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme für Sie ab.

Unser Team

Christine Preger

Christine Preger

Helga_Karte

Helga Karte

Unsere Kanzlei - mitten in Pinneberg

Anfahrt

Die Kanzlei befindet sich in der Bismarckstrasse 6, mitten in Pinneberg. Von der A 23 kommend, verlassen Sie die Autobahn an der Ausfahrt „Pinneberg Mitte“ in Richtung Zentrum. Die Straße, auf der Sie sich nach der Ausfahrt befinden, ist die „Eichenstraße“ (L 106). Diese Straße geht in den „Damm“ und in die „Friedrich-Ebert-Straße“ über. An der Kreuzung „Bismarckstraße“ fahren Sie links. Die Kanzlei befindet sich am Drosteiplatz neben dem Rathaus.

Die Adresse:

RA Peter Kortwinkel
Bismarckstrasse 6
25421 Pinneberg

Unsere Bürozeiten:

Montag – Freitag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr.

Termine auch außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.