Die Rechtsanwaltskanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet, wobei die Tätigkeitsschwerpunkte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht liegen.
Wir beraten Sie gerne u.a. zu vertraglichen Fragen, im Kaufrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Schadens- und Deliktrecht sowie Verkehrs- und Versicherungsrecht.
Die Vertretung im allgemeinen Zivilrecht umfasst sämtliche aus Vertragsverhältnissen entstandenen Fragen und Konflikte, wie z.B. aus Kauf-, Werk,- Miet-, Dienst- oder Arbeitsverträgen. Zudem ergibt sich zivilrechtlicher Beratungsbedarf auch auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen und Ansprüche, wie insbesondere in Familien- und Erbrechtsangelegenheiten.
Wir vertreten Sie ebenfalls im Strafrecht zu allen strafrechtlichen Bereichen und unterstützen Sie bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Darüber hinaus begleiten wir sie in der Hauptverhandlung sowie beim Einlegen von Rechtsmitteln.
Wir sind in einer Bürogemeinschaft mit der Notarin und Rechtsanwältin Dr. Bettina König tätig.